Artikel 5 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)

G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008 (Nr. 15); Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 5 Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. April 2015 UVMG Artikel 1, Artikel 13

Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2447) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 21a wird wie folgt gefasst:

„21a.
§ 165 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Unternehmer haben nach Ablauf eines Kalenderjahres die Arbeitsentgelte der Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden mit dem Lohnnachweis nach § 99 des Vierten Buches zu melden. Soweit Beiträge für Beschäftigte erhoben werden, bei denen sich die Höhe des Beitrages nach den §§ 155, 156 und 185 Absatz 2 und 4 nicht nach den Arbeitsentgelten richtet, hat der Unternehmer die zur Berechnung der Umlage durch Satzung festgelegten Angaben nach § 99 des Vierten Buches zu melden. Soweit Beiträge für sonstige, nicht nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Versicherte nicht nach den Arbeitsentgelten erhoben werden, werden die vom Unternehmer zur Berechnung der Umlage zu meldenden Angaben sowie das Verfahren durch Satzung bestimmt.""

b)
Nummer 22a Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

„b)
Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
die Meldung nach § 165 Absatz 1 unrichtige Angaben enthält oder sich die Schätzung als unrichtig erweist.""

c)
Nummer 23a wird aufgehoben.

d)
Nummer 25a wird aufgehoben.

e)
In Nummer 31a wird der Wortlaut zu § 209 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a wie folgt gefasst:

„a)
§ 165 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Satzung nach § 165 Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3 dieses Buches, jeweils in Verbindung mit § 34 Absatz 1 Satz 1 des Vierten Buches, oder".

2.
Artikel 13 Absatz 6a wird wie folgt gefasst:

„(6a) Artikel 1 Nummer 21a, 22a Buchstabe b und Nummer 31a treten am 1. Januar 2017 in Kraft."

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Zitierungen von Artikel 5 5. SGB IV-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 5. SGB IV-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. SGB IV-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 5. SGB IV-ÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 30.06.2015)
... 4 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4, 12 Buchstabe a und c und Nummer 13, 15a und 17, Artikel 5 , 7 Nummer 1 bis 4, 6, 7 und 9 sowie Artikel 8, 8a, 9 und 13 treten am Tag nach der Verkündung ...


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