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Artikel 7 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)

G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008 (Nr. 15); Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 22. April 2015 ALG § 10, § 16, § 24, § 30, § 36, § 102b (neu), mWv. 1. Juli 2015 § 28, § 98, § 106, § 106a

Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 22.04.2015

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu § 36 wird wie folgt gefasst:

„§ 36 Betriebs- und Haushaltshilfe bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen".

b)
Nach der Angabe zu § 102a wird folgende Angabe eingefügt:

„§ 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten".

2.
In § 10 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „vorbehaltlich von" durch das Wort „die" ersetzt.

3.
Dem § 16 wird folgender Satz angefügt:

„Dieser bleibt auch bei gerichtlicher Feststellung oder Beurkundung eines abweichenden Todesdatums maßgeblich."

4.
In § 24 Absatz 4 Satz 4 wird nach der Angabe „Satz 3" die Angabe „und 4" eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2015

5.
In § 28 werden die Wörter „und an die Stelle des 17,6fachen des aktuellen Rentenwerts der gesetzlichen Rentenversicherung das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts der gesetzlichen Rentenversicherung" gestrichen.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 22.04.2015

6.
In § 30 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 102 Abs. 1, 3 bis 5" durch die Wörter „§ 102 Absatz 1, 3 bis 6" ersetzt.

7.
§ 36 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 36 Betriebs- und Haushaltshilfe bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen".

b)
Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Eine Leistung nach den Sätzen 1 und 2 ist ausgeschlossen, wenn sie durch die landwirtschaftliche Krankenkasse oder die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erbracht oder nur deshalb nicht erbracht wird, weil insoweit in der Satzung die Möglichkeiten zur Ausweitung der Leistungsansprüche nicht ausgeschöpft wurden."

c)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 wird das Wort „Vorsorgekuren" durch die Wörter „medizinische Vorsorgeleistungen" ersetzt.

bb)
In Nummer 3 wird das Wort „Rehabilitationskuren" durch die Wörter „medizinische Rehabilitationsleistungen" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2015

8.
§ 98 Absatz 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 werden die Wörter „§ 3a Abs. 2 Satz 2 und 3," gestrichen und wird die Angabe „§ 106 Abs. 2 und 3" durch die Angabe „§ 106 Absatz 2" ersetzt.

b)
In Satz 3 werden die Wörter „oder Waisengeld" gestrichen.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 22.04.2015

9.
Nach § 102a wird folgender § 102b eingefügt:

„§ 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten

Bei der Anwendung des § 23 Absatz 8 Satz 2 Nummer 2 gilt § 244 Absatz 3 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend."

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2015

10.
§ 106 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 wird aufgehoben.

b)
In Absatz 4 werden die Wörter „, Hinterbliebenengeld oder Waisengeld" durch die Wörter „oder Hinterbliebenengeld" und die Wörter „Absätze 1 bis 3" durch die Wörter „Absätze 1 und 2" ersetzt.

c)
In Absatz 5 werden die Wörter „, Hinterbliebenengeld oder Waisengeld" durch die Wörter „oder Hinterbliebenengeld" ersetzt.

11.
§ 106a Absatz 2 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 7 5. SGB IV-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 5. SGB IV-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. SGB IV-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 5. SGB IV-ÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 30.06.2015)
... 4 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4, 12 Buchstabe a und c und Nummer 13, 15a und 17, Artikel 5, 7 Nummer 1 bis 4, 6, 7 und 9 sowie Artikel 8, 8a, 9 und 13 treten am Tag nach der Verkündung in ... 1 und 2, Artikel 3 Nummer 3, 6, 9b, 10, 11a, 11b und 16, Artikel 4 Nummer 5 bis 8 und 16, Artikel 7 Nummer 5, 8, 10 und 11, Artikel 12 Nummer 8 und 12 Buchstabe a sowie Artikel 14 Absatz 1 treten am ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 438 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. April 2015 (BGBl. I S. 583) geändert worden ist, werden jeweils die ...