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Artikel 13 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)

G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008 (Nr. 15); Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 13 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung


Artikel 13 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 22. April 2015 SvEV § 1

§ 1 Absatz 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. November 2014 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 12 wird das Wort „Sanierungsgelder" durch die Wörter „Sonderzahlungen nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Satz 2 bis 4 des Einkommensteuergesetzes" ersetzt.

b)
In Nummer 15 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

c)
Folgende Nummer 16 wird angefügt:

„16.
steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nummer 26 und 26a des Einkommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnahmen."

2.
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Dem Arbeitsentgelt sind die in Satz 1 Nummer 1 bis 4a, 9 bis 11, 13, 15 und 16 genannten Einnahmen, Zuwendungen und Leistungen nur dann nicht zuzurechnen, soweit diese vom Arbeitgeber oder von einem Dritten mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum lohnsteuerfrei belassen oder pauschal besteuert werden."

3.
In Satz 3 werden nach dem Wort „Einkommensteuergesetzes" die Wörter „, die vom Arbeitgeber oder von einem Dritten mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum lohnsteuerfrei belassen oder pauschal besteuert werden," eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 13 5. SGB IV-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 5. SGB IV-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. SGB IV-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 5. SGB IV-ÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 30.06.2015)
... c und Nummer 13, 15a und 17, Artikel 5, 7 Nummer 1 bis 4, 6, 7 und 9 sowie Artikel 8, 8a, 9 und 13 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (6a) Die Artikel 1a und 1b treten am ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
V. v. 18.11.2015 BGBl. I S. 2075
Artikel 1 8. SvEVÄndV Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
... vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. April 2015 (BGBl. I S. 583) geändert worden ist, wird wie folgt ...