Das
Drittelbeteiligungsgesetz vom
18. Mai 2004 (BGBl. I S. 974), das zuletzt durch Artikel
2 Absatz 114 des Gesetzes vom
22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Absatz 1 Nummer 5 Satz 2 wird die Angabe „§ 96 Abs. 2" durch die Angabe „§ 96 Absatz 4" ersetzt.
- 2.
- § 15 wird aufgehoben.
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311