Artikel 23 BGleiNRG Berichtswesen, Evaluation (vom 19.04.2017) ... Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Artikel 24 Absatz 2 Satz 1 einen Bericht über den Frauen- und Männeranteil an Führungsebenen und in Gremien ... (3) Die Bundesregierung evaluiert drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Artikel 24 Absatz 2 Satz 1 dessen Wirksamkeit einschließlich des ...