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Artikel 2 - Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (KNV-VEV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2015 2. BImSchV § 20

§ 20 der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2694), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 3754) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 14 werden die Wörter „Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 1" durch die Wörter „Absatz 4 oder Absatz 5 Satz 1" ersetzt.

b)
In Nummer 15 wird die Angabe „Abs. 4" durch die Angabe „Absatz 6" ersetzt.

c)
In Nummer 16 wird die Angabe „Abs. 7 Satz 2" durch die Wörter „Absatz 9 Satz 2" ersetzt.

d)
In Nummer 16a wird die Angabe „Abs. 9 Satz 1" durch die Wörter „Absatz 11 Satz 1" ersetzt.

e)
In Nummer 16b wird die Angabe „Abs. 9 Satz 2" durch die Wörter „Absatz 11 Satz 2" ersetzt.

2.
In Absatz 2 werden die Wörter „§ 12 Abs. 6 Satz 3 oder Abs. 7 Satz 3" durch die Wörter „§ 12 Absatz 8 Satz 3 oder Absatz 9 Satz 3" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 KNV-VEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KNV-VEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 11 KNV-VEV Bekanntmachungserlaubnis
... für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut der in den Artikeln 2 bis 10 geänderten Verordnungen jeweils in der vom 1. Mai 2015 an geltenden Fassung im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 78 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen
... organischen Verbindungen vom 10. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2694), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670) geändert worden ist, werden jeweils die ...