Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 2 Absatz 2 des E-Government-Gesetzes (EGovGBek k.a.Abk.)

B. v. 21.04.2015 BGBl. I S. 678 (Nr. 17); Geltung ab 01.05.2015
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Bekanntmachung
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Mai 2015 EGovG § 2, EVerwFG Artikel 31

Nach Artikel 31 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) wird hiermit bekannt gemacht, dass § 2 Absatz 2 des E-Government-Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) am 24. März 2016 in Kraft tritt.

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