Eingangsformel - Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)

G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532; Geltung ab 23.05.2015, abweichend siehe Artikel 13
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Eingangsformel 1)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


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1)
Artikel 5 Nummer 7 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299 vom 18.11.2003, S. 9) und der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).



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