Synopse aller Änderungen des BwAttraktStG am 01.05.2018

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Mai 2018 durch Bekanntmachung der BwAttraktStGInkrB geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BwAttraktStG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BwAttraktStG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2018 geltenden Fassung
BwAttraktStG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2018 geltenden Fassung
durch B. v. 18.04.2018 BGBl. I S. 532
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 9 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 3 Nummer 20 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.

(3) Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b und c tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.

(4) Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a und d bis i und Nummer 10, Artikel 3 mit Ausnahme von Nummer 20 sowie Artikel 10 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 4, 5, 7, 8 und 11 treten am 1. Juni 2015 in Kraft.

(5) Artikel 9 Nummer 2 und 3 tritt am 1. November 2015 in Kraft.

(6) Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 3 und 4 sowie Artikel 9 Nummer 1 treten am 1. Dezember 2015 in Kraft.

(7) Artikel 5 Nummer 6 und 7 mit Ausnahme von Absatz 5, Artikel 7 sowie Artikel 12 treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

(Text alte Fassung) nächste Änderung

(8) Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e und Nummer 8 tritt mit Beginn der Auslieferung der neuen Dienstkleidung in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

(Text neue Fassung)

(8) Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e und Nummer 8 tritt mit Beginn der Auslieferung der neuen Dienstkleidung in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)

(9) Das Vierte Zolländerungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 613-6-1, veröffentlichten bereinigten Fassung tritt am 1. Januar 2020 außer Kraft.

vorherige Änderung

 



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Anm. d. Red.:

*) Gemäß B. v. 18. April 2018 (BGBl. I S. 532) treten die Änderungen am 1. Mai 2018 in Kraft.




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