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Artikel 4 - Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (InfrAGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Juni 2015 StVG § 32

§ 32 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. März 2015 (BGBl. I S. 186) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 5 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.

2.
In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.

3.
Folgende Nummer 7 wird angefügt:

„7.
für Maßnahmen zur Durchführung des Infrastrukturabgaberechts."



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 InfrAGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InfrAGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz (WSVZuAnpG)
G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217
Artikel 15 WSVZuAnpG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Juni 2015 (BGBl. I S. 904) geändert worden ist, werden die Wörter ...