1Der Abschlussprüfer hat über die wesentlichen ausländischen Zweigniederlassungen des Instituts zu berichten.
2Dabei ist für diese Zweigniederlassungen Folgendes zu beurteilen:
- 1.
- deren Ergebniskomponenten,
- 2.
- deren Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Risikolage und die Risikovorsorge des Gesamtinstituts sowie
- 3.
- die Einbindung dieser Zweigniederlassungen in das Risikomanagement des Gesamtinstituts.