§ 72 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Geltung ab 20.06.2015; FNA: 7610-2-47 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 72 ändert mWv. 20. Juni 2015 PrüfbV

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Prüfungsberichtsverordnung vom 23. November 2009 (BGBl. I S. 3793), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Juni 2015.



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