Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV)

V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Geltung ab 20.06.2015; FNA: 7610-2-47 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Berichtszeitraum
§ 3 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
§ 4 Art und Umfang der Berichterstattung
§ 5 Form und Frist der Berichterstattung
§ 6 Anlagen
§ 7 Zusammenfassende Schlussbemerkung
§ 8 Berichtsturnus; Unterzeichnung
Abschnitt 2 Angaben zum Institut
§ 9 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
§ 10 Zweigniederlassungen
Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
Unterabschnitt 1 Risikomanagement und Geschäftsorganisation
§ 11 Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation
§ 12 Vergütungssysteme
§ 13 IT-Systeme
§ 14 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
§ 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 15 Sanierungsplanung
Unterabschnitt 2 Handelsbuch
§ 16 Vorgaben für das Handelsbuch
§ 17 Ausnahme für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang
Unterabschnitt 3 Eigenmittel, Kapitalquoten und Liquiditätslage
§ 18 Ermittlung der Eigenmittel
§ 19 Eigenmittel
§ 20 Kapitalpuffer
§ 21 Kapitalquoten
§ 22 Solvabilitätskennzahl bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
§ 23 Liquiditätslage
Unterabschnitt 4 Offenlegung
§ 24 Offenlegungsanforderungen
Unterabschnitt 5 Anzeigewesen
§ 25 Anzeigewesen
Unterabschnitt 6 Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts
§ 26 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
§ 27 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
§ 28 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
§ 29 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
§ 29a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2015/751
§ 29b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz
Unterabschnitt 7 Gruppenangehörige Institute
§ 30 Ausnahmen für gruppenangehörige Institute
Abschnitt 4 Angaben zum Kreditgeschäft
§ 31 Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft
§ 32 Länderrisiko
§ 33 Organkredite
§ 34 Bemerkenswerte Kredite
§ 35 Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten
§ 36 Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes
§ 37 Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen
Abschnitt 5 Abschlussorientierte Berichterstattung
Unterabschnitt 1 Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung
§ 38 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
§ 39 Entwicklung der Vermögenslage
§ 40 Entwicklung der Ertragslage
§ 41 Risikolage und Risikovorsorge
Unterabschnitt 2 Erläuterungen zur Rechnungslegung
§ 42 Erläuterungen
Abschnitt 6 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten
§ 43 Regelungsbereich
§ 44 Ort der Berichterstattung
§ 45 In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen
§ 46 Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen
§ 47 Zusammengefasste Eigenmittel
§ 48 Zusätzliche Angaben
§ 49 Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht
§ 50 Ergänzende Vorschriften für Unternehmen eines Finanzkonglomerats (§§ 17, 18 und 23 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes)
Abschnitt 7 Sondergeschäfte
Unterabschnitt 1 Pfandbriefgeschäft
§ 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte
§ 52 Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
§ 53 (aufgehoben)
Unterabschnitt 2 Bausparkassengeschäft
§ 54 Organisation und Auflagen
§ 55 Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen
§ 56 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen
§ 57 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen
§ 58 Einsatz von Derivaten
§ 59 Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen
§ 60 Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung bei Bausparkassen
Unterabschnitt 3 Finanzdienstleistungsinstitute
§ 61 Eigenmittel gemäß Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
§ 62 Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute
§ 63 Ausnahmeregelung
Unterabschnitt 4 Factoring
§ 64 Angaben bei Instituten, die das Factoring betreiben
Unterabschnitt 5 Leasing
§ 65 Angaben bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreiben
Unterabschnitt 6 Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten Verwahrgeschäfts
§ 66 Prüfungsgegenstand
§ 67 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
§ 68 Besondere Anforderungen an den Depotprüfungsbericht
§ 69 Prüfung von Verwahrstellen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs
Unterabschnitt 7 Führung eines zentralen Registers oder eines Kryptowertpapierregisters gemäß den §§ 12 und 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
§ 69a Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
§ 69b Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
Abschnitt 8 Datenübersicht
§ 70 Datenübersicht
Abschnitt 9 Schlussvorschriften
§ 71 Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung
§ 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlagen
Anlage 1 (zu § 70) SON01 Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II
Anlage 2 (zu § 70) SON02 Ergänzende Datenübersicht für Bausparkassen
Anlage 3 (zu § 70) SON04 Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe IIIa und IIIb
Anlage 4 (zu § 70) SON05 Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
Anlage 5 (zu § 27) Erfassungsbogen gemäß § 27 PrüfbV


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