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§ 5 - Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 (RWBestV 2015)

§ 5 Pflegegeld in der Unfallversicherung



Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2015 an

1.
für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 330 Euro und 1.318 Euro monatlich,

2.
für Versicherungsfälle, auf die § 215 Absatz 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 301 Euro und 1.206 Euro.

 
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