Zitierungen von § 9 USG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 USG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in USG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 USG (zu § 9) Mindestleistung (vom 01.09.2019)
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntmachung nach § 9 Absatz 1 Satz 3 des Unterhaltssicherungsgesetzes
B. v. 19.03.2019 BGBl. I S. 368
Sonstige
Bekanntmachung nach § 9 Absatz 1 Satz 3 des Unterhaltssicherungsgesetzes
B. v. 02.05.2017 BGBl. I S. 1102
 
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Zitat in folgenden Normen

Bekanntmachung nach § 9 Absatz 1 Satz 3 des Unterhaltssicherungsgesetzes
B. v. 19.03.2019 BGBl. I S. 368
Anhang USGBek 2019/20
... 1 (zu § 9 ) in der ab dem 1. April 2019 geltenden Fassung  ... Kind erhöht. Stand: 1. April 2019 Anlage 1 (zu § 9 ) in der ab dem 1. März 2020 geltenden Fassung  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 21 BwEinsatzBerStG Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... „(1)" wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... Abzüge, angerechnet: 1. Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 und § 9 Absatz 2 Satz 2 , auch in Verbindung mit Absatz 11, des Arbeitsplatzschutzgesetzes sowie 2. ... durch die Wörter „Leistungen gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 und § 9 Absatz 2 Satz 2 , auch in Verbindung mit Absatz 11, des Arbeitsplatzschutzgesetzes sowie Ruhegehälter nach ... aufgehoben. 15. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 9 ) Mindestleistung   Dienstgrad  ...

Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 27.03.2017 BGBl. I S. 562
Artikel 4 SGuSRÄndG Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... § 9 des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1061, 1062) wird wie folgt geändert: 1. Nach Absatz ...


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