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Artikel 10 - Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (KiGAnhG 2015 k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der folgenden Absätze am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 5, 8 und 9 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.

(3) Die Artikel 2, 4 und 6 treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

(4) Artikel 7 tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2015.

 
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