Artikel 7 - Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

Artikel 7 Änderung des GmbHG-Einführungsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Juli 2015 EGGmbHG § 6 (neu)

Dem GmbHG-Einführungsgesetz vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026, 2031), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642) geändert worden ist, wird folgender § 6 angefügt:

 
„§ 6 Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

§ 29 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) ist erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für ein nach dem 31. Dezember 2015 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden. Auf Jahres- und Konzernabschlüsse für ein vor dem 1. Januar 2016 beginnendes Geschäftsjahr bleibt § 29 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung anwendbar."

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Zitierungen von Artikel 7 BilRUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BilRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BilRUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Aktienrechtsnovelle 2016
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2565
Artikel 6 AktRNG 2016 Änderung des GmbHG-Einführungsgesetzes
... vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026, 2031), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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