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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (BMinGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2015 ParlStG § 7, § 11

Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24. Juli 1974 (BGBl. I S. 1538), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 3 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 7 wird folgender Satz angefügt:

„Die Anzeige nach § 6a des Bundesministergesetzes erfolgt gegenüber dem zuständigen Mitglied der Bundesregierung."

2.
In § 11 Absatz 2 werden die Wörter „§ 111 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Wörter „§ 6 Absatz 3 Nummer 3 des Beamtenversorgungsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BMinGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMinGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 5 BBVAnpÄndG 2023/2024 Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
... der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24. Juli 1974 (BGBl. I S. 1538), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1322 ) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Zur ...