Artikel 12 - Präventionsgesetz (PrävG)

G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1368, 1781 (Nr. 31); Geltung ab 25.07.2015, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 12 Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2015 BPolHfV § 4

In § 4 Absatz 1 Nummer 1 der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung vom 22. Mai 2014 (BGBl. I S. 586) wird die Angabe „20d" durch die Angabe „20i" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 12 PrävG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 PrävG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrävG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 65 11. ZustAnpV Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
... 20 der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung vom 22. Mai 2014 (BGBl. I S. 586), die durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1368 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Innern" durch die Wörter ...


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