Artikel 4 - Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (BleiRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2015 FreizügG/EU § 4a, § 11

Das Freizügigkeitsgesetz/EU vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950, 1986), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1922) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 4a Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„§ 3 Absatz 1 und 2 ist für Personen nach Satz 2 nicht anzuwenden; insoweit sind die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug zu Inhabern einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU entsprechend anzuwenden."

2.
In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2" durch die Angabe „§ 11 Absatz 8" und die Wörter „§ 59 Absatz 1 Satz 6" durch die Wörter „§ 59 Absatz 1 Satz 6 und 7" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BleiRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BleiRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 14 AsylVfBeschlG Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
... vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950, 1986), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) geändert worden ist, wird die Angabe ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed