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Artikel 9 - Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (BleiRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 9 Inkrafttreten



Artikel 1 Nummer 29 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Juli 2015.

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