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Änderung § 14 Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais vom 11.10.2018

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§ 14 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.10.2018 geltenden Fassung
§ 14 n.F. (neue Fassung)
in der am 11.10.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 01.10.2018 BGBl. I S. 1571
(Textabschnitt unverändert)

§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 28. Februar 2021 außer Kraft.