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Zitierungen von § 5 Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SaatIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SaatIV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 SaatIV Antrag auf Zulassung einer Population
... angehört, 3. Bezeichnung der Population, die die Anforderungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 erfüllt, 4. Beschreibung der Eigenschaften der Population nach ... 1 Nummer 3 erfüllt, 4. Beschreibung der Eigenschaften der Population nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e sowie Versuchsergebnisse, die Aufschluss über die beschriebenen ...
§ 11 SaatIV Andere Aufgaben des Bundessortenamtes
... Das Bundessortenamt führt vergleichende Feldversuche mit den nach § 5 zugelassenen Populationen durch. (2) Das Bundessortenamt überwacht die ...
 
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