Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz (MitbestRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443 (Nr. 34); Geltung ab 02.09.2015
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Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 17 des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes *), der zuletzt durch Artikel 6 Nummer 12 des Gesetzes vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 657) geändert worden ist,

-
des § 39 des Mitbestimmungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 7 Nummer 7 des Gesetzes vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 658) geändert worden ist, und

-
des § 13 des Drittelbeteiligungsgesetzes vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 974)

verordnet die Bundesregierung:


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*)
Anm. d. Red.: Gemeint ist das "Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie", das keinen amtlichen Kurztitel hat.



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