Artikel 1 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 1 Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

(105-1)

In Artikel 28 Satz 3 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Juni 1990 (BGBl. 1990 II S. 518), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2386) geändert worden ist, werden die Wörter „Der Bundesminister der Justiz" durch die Wörter „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 90 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus
... durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Änderungen der Anlage A des in Artikel 1 dieses Gesetzes genannten Übereinkommens nach dessen Artikel 18, die sich im Rahmen der Ziele ...


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