Artikel 3 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung


Artikel 3 ändert mWv. 8. September 2015 GBBStatÄndV Anlage, GBBStatut § 7

(105-3-12)

§ 7 Absatz 1 Satz 2 der Anlage zur Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung vom 15. November 1991 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 342 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

2.
In Nummer 3 werden die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.



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