Artikel 7 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 7 Änderung des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 ZustAnpG § 2

(1103-7)

In § 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Eingangsformel 11. ZustAnpV
... verordnet aufgrund - des § 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes, der durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, - der Organisationserlasse vom 28. Dezember 2004 (BGBl. I S. ...


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