Artikel 109 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 109 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes


Artikel 109 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 AbfVerbrG § 7, § 9, § 17, § 18

(2129-49)

Das Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 7 Absatz 4 werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt.

2.
In § 9 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie, für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie, für Verkehr und digitale Infrastruktur, für Ernährung und Landwirtschaft, für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt.

3.
In den §§ 17 und 18 Absatz 5 werden jeweils die Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 109 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 109 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Achte Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung
V. v. 16.02.2016 BGBl. I S. 240
Eingangsformel 8. AbfVerbrBußVÄndV
... 18 Absatz 5 des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), der durch Artikel 109 Nummer 3 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet ...


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