(315-21-2)
Das
Grundbuchbereinigungsgesetz vom
20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel
41 des Gesetzes vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 8 Absatz 1 Satz 2 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.
- 2.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 8 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.
- b)
- In Absatz 11 Satz 3 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- 3.
- In § 10 Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.