Artikel 177 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 177 Änderung der Justizbeitreibungsordnung


Artikel 177 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 JBeitrG § 2

(365-1)

In § 2 Absatz 2 der Justizbeitreibungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 365-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 9 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 177 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 177 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Justizbeitreibungsgesetzes
B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926
Bekanntmachung JBeitrGNB
... vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258), 23. den am 8. September 2015 in Kraft getretenen Artikel 177 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ), 24. den am 15. Oktober 2016 in Kraft getretenen Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom ...

Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2222
Artikel 5 SachVRÄndG Folgeänderungen
... III, Gliederungsnummer 365-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 177 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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