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Artikel 190 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 190 Änderung des Handelsgesetzbuchs


Artikel 190 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 HGB § 8a, § 8b, § 9a, § 92a, § 253, § 317, § 330, § 335, § 342, § 342a, § 342b, § 342d, § 408, § 412, § 443, § 475c, § 516, § 526

(4100-1)

Das Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2015 (BGBl. I S. 1400) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 8a Absatz 2 Satz 1, § 8b Absatz 1, § 9a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

2.
In § 92a Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

3.
In § 253 Absatz 2 Satz 5 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

4.
In § 317 Absatz 6 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

5.
In § 330 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

6.
In § 335 Absatz 2a Satz 2 und § 342 Absatz 1 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 und in Nummer 2 sowie in Absatz 2 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

7.
§ 342a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Nummer 1 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

c)
In Absatz 3 Satz 1 und den Absätzen 5 und 9 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

8.
In § 342b Absatz 1 Satz 1, 3 und 5, Absatz 2 Satz 5, § 342d Satz 2 und 5 und § 408 Absatz 3 Satz 2 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

9.
In § 412 Absatz 4 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

10.
In § 443 Absatz 3 Satz 2, § 475c Absatz 4 Satz 2, § 516 Absatz 3 und § 526 Absatz 4 Satz 2 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 190 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 190 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV)
V. v. 14.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 152
Eingangsformel JAbschlWUV
... Grund des § 330 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, der zuletzt durch Artikel 190 Nummer 5 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, auch in Verbindung mit § 264a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, der ...

Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3076
Eingangsformel 2. RechVÄndV
... sowie - des § 330 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, der zuletzt durch Artikel 190 Nummer 5 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 8 TranspRLÄndRLUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 190 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt ...