Artikel 217 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 217 Änderung des Gesetzes über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika


Artikel 217 ändert mWv. 8. September 2015 UrhUSAG § 2

(440-11)

In § 2 des Gesetzes über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 440-11, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 46 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614) geändert worden ist, wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.



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