Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 453 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
|

Artikel 453 Änderung des Postgesetzes


Artikel 453 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 PostG § 8, § 34, § 42, § 55

(900-14)

Das Postgesetz vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 106 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 8 Satz 3 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" und wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

2.
In § 34 Satz 5 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

3.
In § 42 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 Satz 1 sowie § 55 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 453 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 453 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 16 VSBGEG Änderung des Postgesetzes
... 18 Absatz 2 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294), das zuletzt durch Artikel 453 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt ...