Artikel 454 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 454 Änderung des Gesetzes zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins


Artikel 454 wird in 1 Vorschrift zitiert

(901-5-3)

In Artikel 1 Absatz 2, den Artikeln 2 und 3 Absatz 2 Satz 3 und 5 sowie Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins vom 26. August 1998 (BGBl. 1998 II S. 2082), das zuletzt durch Artikel 274 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 454 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 454 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 321 11. ZustAnpV Änderung des Gesetzes zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins
... September 1994 des Weltpostvereins vom 26. August 1998 (BGBl. 1998 II S. 2082), das zuletzt durch Artikel 454 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, wird das Wort „Innern" durch die Wörter „Innern, ...


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