Artikel 464 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 464 Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes


Artikel 464 ändert mWv. 8. September 2015 VerkPBG § 1, § 2, § 11

(910-8)

In § 1 Absatz 2, § 2 Absatz 1 Satz 1 und § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes vom 16. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2174), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833; 2007 I S. 691) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.



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