Artikel 518 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 518 Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung


Artikel 518 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 EBO § 3, § 35

(933-10)

In § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b sowie § 35 Absatz 3 Nummer 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2012 (BGBl. I S. 1703) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 518 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 518 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.11.2015 BGBl. I S. 2105
Artikel 2 9. ERÄndV Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563), die zuletzt durch Artikel 518 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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