(96-14)
Das
Luftsicherheitsgesetz vom
11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78), das zuletzt durch Artikel
2 Absatz 180 des Gesetzes vom
7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 16 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- 2.
- § 17 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" sowie die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
G. v. 23.02.2017 BGBl. I S. 298