Eingangsformel - Verordnung zur Einführung von Lebensarbeitszeitkonten für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten und zur Änderung weiterer Vorschriften für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (PostBLArbZKEV k.a.Abk.)

V. v. 12.10.2015 BGBl. I S. 1685 (Nr. 39); Geltung ab 21.10.2015
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Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und 4, des § 3 Absatz 5 und des § 10 Absatz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes, von denen

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§ 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 813) eingefügt worden ist,

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§ 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd und § 3 Absatz 5 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe e des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 813) geändert worden sind und

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§ 10 Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b des Gesetzes vom 21. November 2012 (BGBl. I S. 2299) geändert worden ist,

verordnet das Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Vorstandes der Deutschen Telekom AG im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:



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