Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe unten). Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ... Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und 6. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 . Vertreiber, die Elektro- oder Elektronikgeräte unter Verwendung von ... Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und 6. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 . Die Informationen sind den Elektro- und Elektronikgeräten in schriftlicher Form ... Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und 3. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 ." 18. § 20 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird ... Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und 4. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 . Die Gemeinsame Stelle hat eine einheitliche Kennzeichnung für Sammel- und ... Garantie nach § 7 Absatz 1 nicht erforderlich ist, eine Kennzeichnung mit dem Symbol nach Anlage 3 nicht erforderlich. (5) Vertreiber von Lebensmitteln, die nach § 17 Absatz 1 und ...