interne Verweise§ 27 ElektroG Mitteilungspflichten der Hersteller (vom 01.01.2022) ... auszuweisen, 3. unverzüglich nach jeder Abholung die von ihm je Gruppe nach § 16 Absatz 1 Satz 1 bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgeholten Altgeräte, ... abgeholten Altgeräte, 4. monatlich die von ihm je Geräteart nach § 16 Absatz 5 zurückgenommenen Altgeräte, 5. die von ihm je Geräteart und Kategorie im ...
§ 37 ElektroG Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung (vom 01.01.2024) ... der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter seine Abholpflichten nach § 16 Absatz 1 Satz 1 oder Aufstellungspflichten nach § 16 Absatz 3 schwerwiegend verletzt, 5. der ... seine Abholpflichten nach § 16 Absatz 1 Satz 1 oder Aufstellungspflichten nach § 16 Absatz 3 schwerwiegend verletzt, 5. der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach ...
§ 38 ElektroG Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde (vom 01.01.2022) ... im Einzelfall erforderlichen Anordnungen zur Sicherstellung der Erfüllung der Pflichten nach § 16 Absatz 1 und Absatz 2 ; hierbei berücksichtigt sie die von ihr geprüften Berechnungen der Gemeinsamen Stelle ...
§ 45 ElektroG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2022) ... 9. entgegen § 12 Satz 1 eine Erfassung durchführt, 10. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 ein dort genanntes Behältnis nicht oder nicht rechtzeitig abholt, 11. ... abholt, 11. (aufgehoben) 12. (aufgehoben) 13. entgegen § 16 Absatz 3 ein leeres Behältnis nicht oder nicht rechtzeitig aufstellt, 13a. entgegen § ...
Zitat in folgenden NormenAbfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Artikel 2 V. v. 02.12.2016 BGBl. I S. 2770, 2789; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
§ 2 AbfBeauftrV Pflicht zur Bestellung (vom 06.05.2022) ... herstellereigene Rücknahmesysteme, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 16 Absatz 5 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zurücknehmen, c) das Gemeinsame Rücknahmesystem, das ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
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