Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 18.12.2017 BGBl. I S. 3977
Artikel 1 3. ElektroGGebV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung ... 2018" ersetzt. b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Anlage 1 Nummer 18 und 19 gilt entsprechend für die Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen gemäß § ... Nummer 10 Buchstabe d des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739)." 3. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1) ... I S. 1739)." 3. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 1) Gebührenverzeichnis ...
Erste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2342
Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 03.12.2019 BGBl. I S. 2034
Sechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2497
Artikel 1 6. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung ... ist, 2. den nachfolgenden Bestimmungen und 3. dem zu dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügten Gebührenverzeichnis. Unterliegen die in Anlage 1 genannten ... Verordnung als Anlage 1 beigefügten Gebührenverzeichnis. Unterliegen die in Anlage 1 genannten gebührenfähigen Leistungen der Umsatzsteuer, wird diese der Gebühr ... kann die Gebühr nach den Nummern 1.1, 1.4 bis 1.7, 1.15, 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2 der Anlage 1 auf Antrag ermäßigen oder von der Gebühr befreien, wenn die Anwendung der ... Angabe „4 bis 6" durch die Angabe „1.4 bis 1.6" ersetzt. 5. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) ... bis 1.6" ersetzt. 5. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5231
Artikel 1 7. ElektroGBattGGebVÄndV ... ersetzt. b) In Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 werden jeweils die Wörter „ Anlage 1 " durch das Wort „Anlage" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt ... die Angabe „2022" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „ Anlage 1 " gestrichen und nach der Angabe „1.6" die Wörter „der Anlage" ... geltenden Fassung beschieden." d) Absatz 4 wird aufgehoben. 4. Die Anlagen 1 und 2 werden durch folgende Anlage ersetzt: „Anlage (zu § 1 Absatz 1) ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 07.12.2018 BGBl. I S. 2275
Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2850
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