Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 4 - Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 (RBSFV 2016)

V. v. 22.10.2015 BGBl. I S. 1788 (Nr. 41); aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3159
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 860-12-1-5 Sozialgesetzbuch
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. Januar 2016 RBSFV 2015

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2015 vom 14. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1618) außer Kraft.



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