interne Verweise§ 20 PferdewMeistPrV Bestehen der Meisterprüfung und Zeugnisse ... mindestens 1. eine der Leistungen in den Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 mit ... 1. die Ergebnisse der Leistungen aus den einzelnen Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 und 2. Befreiungen ...
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