Zuständig für die Genehmigung der von der Flugsicherungsorganisation vorgegebenen Mindestabstände zwischen Fahrzeugen und rollenden Luftfahrzeugen nach Anhang SERA.3210 Buchstabe d Nummer 4 Ziffer ii Buchstabe B der Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 923/2012 ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
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V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 683