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Zitierungen von § 20 LuftVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 LuftVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21i LuftVO Erteilung einer Genehmigung (vom 18.06.2021)
...  2. der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. § 20 Absatz 5 gilt entsprechend. (2) Die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes ...
§ 44 LuftVO Ordnungswidrigkeiten (vom 18.06.2021)
...  13. entgegen § 19 Absatz 1 einen Luftraum nutzt, 14. ohne Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 Satz 1 einen Luftraum nutzt, 15. entgegen § 20 Absatz 1 Satz 2 ein Halteseil nicht, nicht ... 14. ohne Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 Satz 1 einen Luftraum nutzt, 15. entgegen § 20 Absatz 1 Satz 2 ein Halteseil nicht, nicht richtig oder nicht vollständig kenntlich macht, 16. ... oder nicht vollständig kenntlich macht, 16. einer vollziehbaren Auflage nach § 20 Absatz 4 Satz 2 zuwiderhandelt, 17. entgegen § 21 Absatz 1 eine Flugverkehrskontrollfreigabe nicht ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2021)
... 19 Absatz 2 LuftVO) 60 EUR 16. Erlaubnis nach § 20 LuftVO a) allgemein 30 bis 500 EUR b) für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
Artikel 2 LuftRÄndG Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... und 2. der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. § 20 Absatz 5 gilt entsprechend. (2) Die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes bestimmt ...

Verordnung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010
V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
Artikel 4 LuftVOEV 2015 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... h) In Nummer 16 wird die Angabe „§ 16 LuftVO" durch die Angabe „§ 20 LuftVO" ersetzt. 6. Abschnitt VII wird wie folgt geändert: a) In ...

Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 683
Artikel 2 DrohnenV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben. b) Absatz 5 wird Absatz 3. 4. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des ... b) Absatz 5 wird Absatz 3. 4. § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums (1) Die folgenden Arten der Nutzung des ... und 2. der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. § 20 Absatz 5 gilt entsprechend. (4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse ... nach Satz 1 zulassen, wenn die Voraussetzungen von § 21a Absatz 3 Satz 1 erfüllt sind. § 20 Absatz 5 und § 21a Absatz 5 und 6 gelten entsprechend. (3) In begründeten Fällen ... 1 bis 9 zulassen, wenn die Voraussetzungen von § 21a Absatz 3 Satz 1 erfüllt sind. § 20 Absatz 5 und § 21a Absatz 5 und 6 gelten entsprechend. (4) Das Bundesministerium für ... „oder 3 Satz 1" gestrichen. b) In Nummer 14 wird nach der Angabe „ § 20 Absatz 1 " die Angabe „Satz 1" eingefügt. c) Nummer 15 wird wie folgt ... eingefügt. c) Nummer 15 wird wie folgt gefasst: „15. entgegen § 20 Absatz 1 Satz 2 ein Halteseil nicht, nicht richtig oder nicht vollständig kenntlich macht,".  ...