Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
Artikel 2 LuftRÄndG Änderung der Luftverkehrs-Ordnung ... nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947; Verkehrsvorschriften § 21d Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach der ... Einfluss auf die Belange des Umwelt-, Lärm- oder Naturschutzes haben können. § 21d Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach der ...
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 683
Artikel 2 DrohnenV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung ... und Flugmodellen § 21c Zuständige Behörde § 21d Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen ... derselben, 2. eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder 3. eine Bescheinigung über eine ... Absatz 2 und 3 ist die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes. § 21d Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11757/v204611.htm