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Synopse aller Änderungen der TierSoBeihV am 14.05.2016
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 14. Mai 2016 durch Artikel 1 der 1. TierSoBeihVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der TierSoBeihV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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TierSoBeihV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 14.05.2016 geltenden Fassung | TierSoBeihV n.F. (neue Fassung) in der am 14.05.2016 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 04.05.2016 BAnz AT 13.05.2016 V1 |
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(Textabschnitt unverändert) § 12 Inkrafttreten; Außerkrafttreten | |
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. | |
(Text alte Fassung) (2) Sie tritt mit Ablauf des 19. Mai 2016 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmt wird. | (Text neue Fassung) (2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiterhin anzuwenden. |
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11768/v198697-2016-05-14.htm