Artikel 7 - Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (BVerSchZusG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Bundesbeamtengesetzes


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. November 2015 BBG § 54

In § 54 Absatz 1 Nummer 3 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. März 2015 (BGBl. I S. 250) geändert worden ist, werden die Wörter „Amtes für den Militärischen Abschirmdienst" durch die Wörter „Militärischen Abschirmdienstes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BVerSchZusG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerSchZusG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Haushaltsgesetz 2016
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2378; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 31.03.2017 BGBl. I S. 698
§ 18 HG 2016 Ausbringung von Leerstellen
... Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) geändert worden ist, oder nach § 7 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Artikel 2 ZollVNeuOrgG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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