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Anlage 1 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2016 (AELV 2016)

V. v. 17.11.2015 BGBl. I S. 2002 (Nr. 45)
Geltung ab 21.11.2015; FNA: 8251-10-1-22 Landwirte

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 1,1630
26.000 1,1575
27.000 1,1510
28.000 1,1437
29.000 1,1357
30.000 1,1273
31.000 1,1184
32.000 1,1093
33.000 1,0999
34.000 1,0904




 

Zitierungen von Anlage 1 AELV 2016

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AELV 2016 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2016 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2016 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird, 2. bei Betrieben, die der Gruppe 2 ... Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen Wirtschaftswert, der nicht in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt wird und der nicht unter Absatz 3 fällt, ist zu ermitteln, indem ...