Die
Insolvenzordnung vom
5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel
149 der Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 11 Absatz 2 Nummer 2 werden nach dem Wort „Ehegatten" die Wörter „oder Lebenspartnern" eingefügt.
- 2.
- Dem § 37 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Lebenspartner entsprechend."
- 3.
- Dem § 331 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Satz 1 gilt für Lebenspartner entsprechend."
- 4.
- Dem § 333 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für Lebenspartner entsprechend."
- 5.
- In § 334 werden jeweils nach dem Wort „Ehegatten" die Wörter „oder Lebenspartner" eingefügt.
Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3147